„Für ein gesundes Heranwachsen brauchen Kinder eine fürsorgliche und liebevolle Atmosphäre ohne Gewalt und Vernachlässigung und seit dem Jahr 2000 haben sie auch ein Recht darauf“, so Tatjana Kops, Familientherapeutin des Brühler Kinderschutzbundes.
Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ist in Art. 19 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verankert und seit dem Jahr 2000 auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1631 Abs. 2 BGB sagt: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Dennoch erleben viel zu viele Kinder weiterhin verschiedene Formen von Gewalt, in der Familie, im sozialen Umfeld, Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen.
Der 30. April – Der Tag der gewaltfreien Erziehung – wird in Deutschland seit 2004 begangen. Er soll daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern trägt. In diesem Sinne fordert der Kinderschutzbund Brühl, Kinder jeden Alters bei Anzeichen von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen anzuhören und ernst zu nehmen. Die Familienberatungsstelle des Kinderschutzbund Brühl bietet Eltern, Fachkräften und allen Erziehenden Unterstützung, Informationen und Beratung an. www.dksb-bruehl.de